Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung, bzw. PKV wird in Deutschland von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten. In der PKV kann man sich versichern, wenn das monatliche Bruttoeinkommen ueber der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Der Beitrag fuer die PKV ist von mehreren Faktoren abhaengig, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter, aber auch von Gesundheitszustand und von den zu versicherten Leistungen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (abgekuerzt GKV) erhebt die Private Krankenversicherung also keine Versicherungspraemien, die von Einkommen abhaengig sind.

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Einen starken Einfluss auf die Beitragshoehe hat dabei insbesondere der Gesundheitszustand bei Eintritt in die Private Krankenversicherung. Entsprechende Vorerkrankungen fuehren in der Regel zu Risikoaufschlaegen, wobei es sich um prozentuale Aufschlaege auf den Normalbeitrag. Der Versicherungsnehmer hat dabei jedoch das Recht einen Antrag zu stellen und die Risikoaufschlaege aufgrund der jetzt eventuell wieder hergestellten Gesundheit ueberpruefen zu lassen, so dass sich der Beitrag gegebenenfalls wieder reduziert.

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung haben Private Krankenversicherer auch das Recht einen Antragssteller aufgrund seines Gesundheitszustandes abzulehnen zu versichern. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Versicherung, bzw. die Nachversicherung eines Neugeborenen, denn besteht fuer ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, so muss der Neugeborene, und zwar unabhaengig von seinem Gesundheitszustand ohne irgendwelche Risikozuschlaege aufgenommen werden. Man spricht hier auch von dem so genannten Kontrahierungszwang. In aehnlicher Form gilt dies auch bei Adoptionen, wobei hier jedoch ein Risikoaufschlag von bis zu 100 Prozent vorgenommen werden darf seitens der Privaten Krankenversicherung.

Beim Umfang der zu versicherten Leistungen unterscheidet man zwischen der Vollversicherung, sprich der Absicherung der gesamten Krankheitskosten, sowie der Teilversicherung, sprich der Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten. Eine derartige Teilversicherung kommt in der Regel bei Beamten zum Tragen, wenn diese Anspruch auf eine Beihilfe durch ihren Dienstherren haben. Die Private Krankenversicherung bietet zudem auch Studententarife an. Auch werden so genannte Frauentarife angeboten. Diese sind aber aufgrund der hoeheren Lebenserwartung von Frauen, sowie der anderen Risikoeinstufung, die sich aus frauenspezifischen Krankheiten zum Beispiel ergeben, waren bisher teurer - bis zu 30 Prozent. Durch die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird sich das aber aendern. Ab 01. Januar 2008 werden wohl auch viele Tarife der Maenner, die in der PKV versichert sind, teurer werden.

Eine Private Krankenversicherung kann man aber auch als Absicherung von zusaetzlichen Risiken abschließen, wenn man Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Und zwar in Form einer Krankenversicherung fuer eine Auslandsreise, eine so genannte Auslandskrankenversicherung, sowie Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld.

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