Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist allgemein gesehen eine besondere Form der Schadensversicherung. Die Haftpflichtversicherung gehoert dabei zu den Versicherungen, die man unbedingt haben sollte. Denn es gilt der Grundsatz: Wer jemanden einen Schaden verursacht, der hat auch die Kosten fuer dessen Beseitigung zu tragen.

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Die Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung in alle ihren Formen ist in Deutschland in §§ 149 – 158k Versicherungsgesetz geregelt. Eine Haftpflichtversicherung sichert einen Versicherungsnehmer dabei gegen Ansprueche Dritter ab. Fuer den Fall, dass gegen den Versicherungsnehmer von Dritten unbegruendete Ansprueche gestellt werden, so deckt die Haftpflicht die Abwehr dieser ab. Die Haftpflichtversicherung gehoert nicht zu den Pflichtversicherungen, sie ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis, jedoch von Experten wird sie in der heutigen Zeit als notwendig erachtet. Wobei die so genannte Kfz Haftpflichtversicherung hierbei eine Ausnahme bildet. Bei dieser Form der Haftpflicht handelt es sich naemlich um eine Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, wenn er ein Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegen moechte.

Dabei gibt es zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung. Zum einen fuer private Kunden die so genannten Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Haftpflichtrisiken aus dem alltaeglichen Leben von Privatpersonen ab. Eine weitere Form der Haftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese muss nach § 833 BGB vom Halter von Tieren abgeschlossen werden. Darueber hinaus gibt es noch die so genannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Gewaesserhaftpflicht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dient dabei der Absicherung gegen Haftungsschaeden, die durch oder im Bereich von Grund und Boden, bzw. Haeusern entstehen. Die Gewaesserhaftpflicht hingegen dient der Absicherung gegen moegliche Folgen von Grundwasserschaeden, zum Beispiel durch Oeltanks und sonstigen Anlagen mit gewaessergefaehrlichen Substanzen. Weitere Formen der Haftpflicht sind die Wassersporthaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung und die Diensthaftpflichtversicherung, sowie die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung, die zum großen Teilbereich der Betriebhaftpflichtversicherungen gehoert, wozu auch die Produkthaftpflicht und die Umwelthaftpflicht zaehlt, sowie die so genannte Vermoegensschaden Haftpflichtversicherung.

Der Bereich der so genannten Ausschluesse, also Faelle, in denen der Versicherer nicht leistet, ist hierbei breit gefaechert. Insbesondere dabei ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind dabei Schaeden, die vorsaetzlich herbei gefuehrt wurden, also durch grobe Fahrlaessigkeit, oder aber im Zustand der so genannten Deliktunfaehigkeit. Ausschluesse betreffen auch Ansprueche zwischen Familienangehoerigen, wenn diese im gleichen Haushalt leben, sowie zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus dem selben Versicherungsvertrag genießen.

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