Offenen und geschlossenen Immobilienfonds
Bei einem Immobilienfonds unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Immobilienfonds sind dabei allgemein gesehen Investmentfonds, bei denen die Gelder der Anleger in Immobilien anlegt werden.
Offene Immobilienfonds
Bei einem offenen Immobilienfonds handelt es sich dabei Fonds, bei denen es Anlegern auch moeglich ist relativ kleine Betraege anzulegen. Offene Immobilienfonds investieren dabei hauptsaechlich in Gewerbeimmobilien, also Einzelhandelsunternehmen oder Buerogebaeude. Ertraege ergeben sich dabei durch die Mietvertraege. Bei einem offenen Immobilienfonds hat der Anleger dabei die Moeglichkeit seine Fondsanteile jederzeit auch wieder zu verkaufen.
Bei dieser Art Fonds ist es notwendig, dass immer eine Liquiditaetsreserve von 5 Prozent des Fondsvermoegens besteht. Diese darf maximal auf 49 Prozent des Fondsvermoegens steigen. Sinkt hingegen die Liquiditaetsreserve auf unter 5 Prozent des Fondsvermoegens, so muss der Fonds erst einmal geschlossen werden. Sollte der Fall eintreten, dass mehr Fondsanteile zurueckgegeben werden, als fluessige Mittel vorhanden sind, so darf die Fondsgesellschaft entweder Fremdkapital aufnehmen, oder aber die Immobilie muss verkauft werden.
Erfunden wurde der offene Immobilienfonds im Jahr 1938 in der Schweiz. In Deutschland wurde erstmals im Jahr 1959 ein offener Immobilienfonds aufgelegt, und zwar durch die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, sowie durch die Bayerische Vereinsbank. Einen gesicherten rechtlichen Rahmen hierzu gab es ab dem Jahr 1969. Seit 2004 gibt es diesen Fondstyp auch in Oesterreich und in Spanien. Und auch in Frankreich kennt man seit 2006 Immobilienfonds.
Geschlossenen Immobilienfonds
Neben den offenen Immobilienfonds gibt es noch die geschlossenen Immobilienfonds. Auch hierbei investiert der Fonds zwar auch in Gewerbeimmobilien also Einzelhandelsunternehmen oder Buerogebaeude, aber auch in Wohnobjekt und zwar sowohl im Inland, als auch im Ausland. Der Anleger in einem geschlossenen Immobilienfonds wird durch seine Geldanlage zum Mitinhaber, sprich Miteigentuemer – und zwar mit allen Chancen, aber auch Risiken. Im so genannten Emissionsprospekt wird das Projekt, in das investiert werden soll, genau dargestellt. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds ist es dabei dann allerdings so, dass wenn die angestrebte Investitionshoehe erreicht ist, der Fonds geschlossen wird. Das heißt man hat als Anleger nur in dem so genannten Platzierungszeitraum die Moeglichkeit Gelder in einen geschlossenen Investmentfonds anzulegen. Dabei hat der Anleger keinen Anspruch auf die Rueckgabe seiner Anteile und kann auch nicht die Auszahlung verlangen. Seine Einlage und einen oftmals satten Gewinn erhaelt er denn jedoch zum Ende der Fondslaufzeit.